Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7048
VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95 (https://dejure.org/1995,7048)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1995 - 1 S 1311/95 (https://dejure.org/1995,7048)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1995 - 1 S 1311/95 (https://dejure.org/1995,7048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einziehung des Personalausweises eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis vor rechtskräftigem Verfahrensabschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95
    Welche Anforderungen an ein "Aufnahme finden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG im einzelnen zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.1992 - 1 C 54.89 -, Buchholz 11 Art. 116 Nr. 22), kann der Senat offen lassen, da, wie bereits ausgeführt, die Erteilung eines Registrierscheins allein keine Aufnahme im Bundesgebiet darstellt (BVerwG, Beschl. v. 25.4.1988 - 9 B 30.88 -, Buchholz 412.3, § 6 BVG Nr. 55); hinzu kommt, daß die Antragsteller nicht "als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit" oder als "dessen Ehegatte" Aufnahme gefunden haben, da gerade die Vertriebeneneigenschaft des Antragstellers zweifelhaft ist.

    Die entgegenstehende Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach die Registrierscheinentscheidung nicht nur einen Rechtsschein setze, sondern sie "echte Rechtswirkung" des Inhalts erzeuge, der Betroffene habe als Aussiedlungsbewerber Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gefunden, steht mit der aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Regelungsinhalt des Registrierscheins in Widerspruch und trägt auch dem Gesichtspunkt nicht hinreichend Rechnung, daß die Feststellungen des Bundesverwaltungsamts im Registrierschein hinsichtlich der Eigenschaft, Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit zu sein, nur vorläufigen Charakter besitzt (BVerwG, Beschl. v. 25.4.1988, a.a.O.) und diese Vorläufigkeit mit der Entscheidung nach § 15 BVFG endet, mag auch die im Registrierschein getroffene Entscheidung über die Verteilung der Aussiedler weiterhin Bestand haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 1 S 52/92

    Einziehung von Reisepaß und Personalausweis eines Bewerbers um einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95
    Der Personalausweis eines Vertriebenenausweisbewerbers, dem ein Registrierschein erteilt worden ist, darf in der Regel eingezogen werden, wenn der Antrag auf Erteilung eines Vertriebenenausweises abgelehnt wurde, auch bevor dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (st Rechtspr, VGH Bad-Württ, Beschl v 30.4.1992 - 1 S 552/92 -, NVwZ-RR 1992, 554).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30.4.1992 - 1 S 52/92 -, NVwZ-RR 1992, 554) haben die Antragsteller keinen Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises und sind auch nicht zum Besitz solcher Papiere berechtigt, solange nicht ihre Eigenschaft als Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG feststeht.

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95
    Welche Anforderungen an ein "Aufnahme finden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG im einzelnen zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.1992 - 1 C 54.89 -, Buchholz 11 Art. 116 Nr. 22), kann der Senat offen lassen, da, wie bereits ausgeführt, die Erteilung eines Registrierscheins allein keine Aufnahme im Bundesgebiet darstellt (BVerwG, Beschl. v. 25.4.1988 - 9 B 30.88 -, Buchholz 412.3, § 6 BVG Nr. 55); hinzu kommt, daß die Antragsteller nicht "als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit" oder als "dessen Ehegatte" Aufnahme gefunden haben, da gerade die Vertriebeneneigenschaft des Antragstellers zweifelhaft ist.
  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 64.75

    Vertriebenenausweis - Aussiedlergebiete - D1-Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95
    Entsprechendes gilt für die Einreise im "D1-Verfahren" (BVerwG, Urt. v. 25.8.1976 - VIII C 64.75 -, BVerwGE 51, 101).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94

    Verletzung der richterlichen Begründungspflicht als Verfahrensmangel - Anspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.12.1994 - 1 B 143.94 -, Buchholz 130 § 39 RuStaG Nr. 1) erschöpft sich der Regelungsinhalt des Registrierscheins in der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung des Betroffenen in die Verteilung.
  • FG Münster, 16.11.2004 - 14 K 1288/01

    Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer

    Nach Ablehnung der Anerkennung als Vertriebene, spätestens aber nach Bestandskraft dieser Entscheidung, waren die Personaldokumente einzuziehen (vgl. zur Einziehung bereits vor Bestandskraft VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.1995 1 S 1311/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht